Abrechnung


Privat versicherte Patienten

 

Die Abrechnung für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Rechnungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen (dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen).

 

Gesetzlich versicherte Patienten

 

Der Aufwand einer Heilpraktikerbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Aus diesem Grund rechne ich meine Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten direkt ab (Barzahlung oder Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art der Behandlung und Zeitaufwand. 

 

Inzwischen bieten viele private Zusatzversicherungen an, die die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen.